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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

der Mobile Desk Solutions BV (MDS) mit Sitz in 5063 EB Oisterwijk, Bieslook 17, die die im Rahmen des Geschäftsbetriebes zu treffenden Vereinbarungen regeln. Eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 83460624.

 

ARTIKEL 1 GÜLTIGKEIT DER VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN

 

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die MDS (Auftragnehmer) mit Dritten (Auftraggeber) abschließt oder abschließen wird, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

 

2. Andere anwendbare allgemeine Bedingungen, wie auch immer sie benannt sind, bleiben unberührt, soweit sie nicht im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen. Sollten andere allgemeine Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Bedingungen stehen, so sind die Bestimmungen dieser Bedingungen verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

ARTIKEL 2 ANGEBOTE UND OFFERTEN

 

1. Alle Angebote und Offerten sowie Angaben in Anzeigen und Drucksachen von Marko sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

2. Die angegebenen Preise gelten für die Lieferung ab Lager oder Werk, sofern nicht anders angegeben.

 

3. Bei Angeboten ab Lager sind Zwischenverkäufe stets vorbehalten.

 

4. Daten und/oder Computerprogramme, die der Vertragspartner mit Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen liefert, bleiben Eigentum des Vertragspartners und dürfen vom Kunden ohne Zustimmung des Vertragspartners nicht an Dritte weitergegeben oder kopiert werden.

 

5. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, umfassen die Angebote und Kostenvoranschläge keine Dienstleistungen, auch nicht im Zusammenhang mit der Montage oder Installation.

 

6. Ein Angebot ist nur 30 Tage lang gültig, nachdem es dem Kunden bekannt gegeben wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet, das Angebot aufrechtzuerhalten.

 

7. Der Auftragnehmer hat das Recht, einen Auftrag abzulehnen, ohne dass er dafür Gründe angeben muss.

 

8. Es wird davon ausgegangen, dass das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung den Vertrag genau und vollständig wiedergibt, wenn aufgrund von Umständen wie Art, Umfang oder Dringlichkeit des Auftrags kein Angebot bzw. keine Auftragsbestätigung versandt wurde oder versandt werden konnte, gilt die Rechnung ebenfalls als Auftragsbestätigung.

 

ARTIKEL3 ABKOMMEN

 

1. Verträge kommen zustande durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, gleich welcher Form, durch die Annahme eines Angebots, gleich welcher Form, oder durch die Ausführung des Auftrags durch den Auftragnehmer.

 

2. Werden die Vereinbarungen und Ergänzungen dazu vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt, ist der Auftragnehmer in dem Umfang und auf die Art und Weise, wie er sie bestätigt hat, daran gebunden.

 

3. Vereinbarungen und deren Änderungen oder Ergänzungen durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch von ihm beauftragte Vermittler sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

 

4. Der Kunde ist berechtigt, Änderungen am Vertrag vorzunehmen, sofern dies rechtzeitig und schriftlich geschieht. Diese Änderungen werden vom Kunden schriftlich bestätigt. Telefonisch übermittelte Änderungen erfolgen auf Risiko des Kunden.

 

5. Etwaige Mehr- oder Minderkosten, die sich aus den im vorstehenden Abschnitt genannten Änderungen ergeben, werden unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preise abgerechnet.

 

ARTIKEL 4 LIEFERUNGEN

 

1. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers ab Lager oder ab Werk.

 

2. Die Lieferfristen gelten nur annähernd und sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich, dürfen jedoch nicht übermäßig lang sein und hängen davon ab, ob der Auftragnehmer seine Arbeit normal fortsetzen kann und ob ihm die erforderlichen Materialien rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

 

3. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Verpflichtungen so schnell wie möglich zu erfüllen, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt vor.

 

4. Nach Ablauf der Lieferfrist nicht abgenommene Ware bleibt zur Verfügung des Kunden und lagert auf dessen Kosten und Gefahr.

 

5. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren bei der Lieferung auf eventuelle Mängel und/oder Schäden zu überprüfen. Mängel und Schäden sind vom Kunden auf dem Lieferschein zu vermerken.

 

ARTIKEL 5 EIGENTUM

 

1. Alle gelieferten Waren bleiben, mit Ausnahme aller anderen, Eigentum von Marko und auf Kosten und Gefahr des Kunden, bis alle Forderungen, die Marko gegenüber dem Kunden hat oder erwirbt, vollständig bezahlt sind.

 

2. Wenn der Auftraggeber irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag, aus diesen Bedingungen oder aus irgendeinem anderen Grund nicht erfüllt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Sachen ohne Inverzugsetzung zurückzunehmen.

 

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass Dritte Rechte an Sachen geltend machen, die unter dem Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehen.

 

4. Durch den Abschluss eines Vertrags mit dem Auftraggeber erwirbt der Auftragnehmer als Sicherheit für die ordnungsgemäße Begleichung aller Forderungen, aus welchem Grund auch immer, ein Eigentumsrecht an allen vom Auftragnehmer gelieferten und noch im Besitz des Auftraggebers befindlichen Sachen.

 

ARTIKEL 6 TEILLIEFERUNGEN

 

1. Bezieht sich der Vertrag auf mehrere Waren, so kann die Lieferung ganz oder in Teilen erfolgen. Im vorgenannten Fall ist der Vertragspartner berechtigt, die Teillieferung in Rechnung zu stellen, wobei die in Artikel 7 genannten Zahlungsbedingungen gelten.

 

ARTIKEL 7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung bei Lieferung, abzüglich einer eventuell geleisteten Voraus- oder Anzahlung. Wenn der Lieferant eine Rechnung schickt, muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgen.

 

2. Der Auftraggeber ist in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung in irgendeiner Form bedarf, wenn er seine Zahlungsverpflichtung oder eine andere Verpflichtung, die sich aus dem Vertrag mit dem Auftragnehmer, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz ergibt, nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt.

 

3. Die Zahlung erfolgt stets zur Begleichung der ältesten offenen Rechnung.

 

4. Die Forderung auf teilweise oder vollständige Zahlung des vereinbarten Preises wird sofort fällig bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung der vereinbarten Rate, wenn der Auftraggeber in Konkurs gerät, Zahlungsaufschub beantragt oder wenn seine Vormundschaft beantragt wird, wenn eine Pfändung der Waren und/oder Forderungen des Auftraggebers erfolgt und wenn der Auftraggeber stirbt oder in Liquidation geht.

 

5. Wenn die Zahlung einer Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber rückwirkend zum Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat in Rechnung zu stellen, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat berechnet wird.

 

6. Neben der Hauptsumme und den Verzugszinsen schuldet der Kunde alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch seine Nichtzahlung oder seinen Zahlungsverzug entstehen. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf 15 % der Hauptsumme festgesetzt, mindestens jedoch auf 50,- € zuzüglich Mehrwertsteuer. Die außergerichtlichen Kosten werden ab dem Zeitpunkt geschuldet, zu dem der Kunde in irgendeiner Weise in Verzug geraten ist.

 

7. Vorbehaltlich des Gegenbeweises ist der Auftraggeber verpflichtet, die Angaben des Vertragspartners als richtig anzuerkennen.

 

8. Bleibt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Vertragspartner berechtigt, weitere Aktivitäten abzubrechen.

 

9. Auf erste Aufforderung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, eine ausreichende Sicherheit für die Zahlung der Forderung zu leisten. Tut er dies nicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die weiteren Arbeiten einzustellen, bis eine angemessene Sicherheit geleistet wird.

 

ARTIKEL 8 AUFLÖSUNG UND KÜNDIGUNG

 

1. Der Kunde ist nur dann berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn ein gesetzlicher Grund dafür vorliegt.

 

2. Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer dem zustimmt. Stimmt der Auftragnehmer der Stornierung zu, ist er berechtigt, 10 % der Hauptsumme für entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die im Zusammenhang mit dem Auftrag bereits entstandenen Kosten zu erstatten. Im Falle einer Stornierung kann der Auftraggeber nicht verlangen, was der Auftragnehmer bereits geleistet hat.

 

ARTIKEL 9 HAFTUNG

 

1. Der Auftragnehmer ist niemals verpflichtet, indirekte oder unmittelbare Schäden, gleich welcher Art, zu ersetzen, die durch Mängel an den gelieferten Sachen verursacht werden, es sei denn, diese Schäden können ihm aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung zugerechnet werden.

 

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch seine Mitarbeiter oder von ihm eingesetzte Hilfspersonen verursacht werden, es sei denn, der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden von Personen verursacht, für deren Handeln der Auftragnehmer haftet.

 

3. Der Auftragnehmer haftet niemals für einen höheren Betrag als den Preis, zu dem die Waren geliefert oder die Arbeiten ausgeführt wurden, mit einem Höchstbetrag von € 500.000,- pro Schadensfall.

 

ARTIKEL 10 HÖHERE GEWALTSAMKEIT

 

1. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Vertrag aufgrund höherer Gewalt aufzulösen, ohne zu irgendeiner Form von Schadenersatz verpflichtet zu sein.

 

2. Unter höherer Gewalt sind alle Ursachen zu verstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von Marko liegen, einschließlich Kriegsgefahr, Naturkatastrophen, Witterungsbedingungen, Streiks im eigenen Unternehmen oder bei einem Zulieferer, verspätete oder fehlerhafte Lieferungen von Zulieferern, usw.

 

3. Ist die Situation höherer Gewalt nur vorübergehend, so hat der Auftragnehmer auch das Recht, die Ausführung des Auftrags auszusetzen, bis die Situation höherer Gewalt beendet ist.

 

4. Hat der Auftragnehmer bereits vor Eintritt der höheren Gewalt protestiert, so ist er berechtigt, die bereits ausgeführten Arbeiten und/oder die bereits gelieferten Waren in Rechnung zu stellen.

 

ARTIKEL 11 TRANSPORT

 

1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk oder Lager.

 

2. Der Transport der Ware erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, es sei denn, es ist Lieferung frei Haus einschließlich Versicherung vereinbart.

 

ARTIKEL 12 ENTSCHÄDIGUNG

 

1. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei, die dieser gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer gelieferten Waren und durchgeführten Arbeiten übernehmen könnte.

 

2. Der Kunde stellt den Vertragspartner auch von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Rechten, einschließlich Urheber- und/oder Patentrechten, frei, die sich aus der Zurverfügungstellung von Zeichnungen und/oder Computerprogrammen an den Vertragspartner ergeben.

 

ARTIKEL 13 GARANTIE

 

1. Der Vertragspartner garantiert, dass die gelieferten Waren und die ausgeführten Arbeiten den üblichen Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit und Zuverlässigkeit gemäß den einschlägigen Vorschriften entsprechen.

 

2. Bei offensichtlichen Mängeln an den gelieferten Waren ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl die Teile kostenlos zu reparieren oder durch andere Teile zu ersetzen.

 

3. Bei fehlerhafter Montage oder Installation werden die auftretenden Mängel durch den Vertragspartner behoben.

 

4. Wenn die vom Vertragspartner gelieferten Waren oder Anlagen die zugesicherten Eigenschaften nicht aufweisen, wird der Vertragspartner die zugesicherten Eigenschaften so anpassen, dass sie nicht mehr fehlen.

 

5. Die Gewährleistungspflicht des Vertragspartners erlischt bei unsachgemäßem Gebrauch der Waren und/oder Anlagen, bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, bei Reparaturen durch Dritte ohne Zustimmung des Vertragspartners, bei Änderungen oder Entfernung von Nummern oder Loten. Die Dauer der Garantie ist immer ausdrücklich auf der Rechnung angegeben.

 

6. Wenn der Vertragspartner nicht der eigentliche Hersteller der gelieferten Waren ist, ist er nicht verpflichtet, eine weitergehende Garantie zu gewähren als der eigentliche Hersteller dieser Waren.

 

7. Wenn aufgrund einer Reklamation des Kunden Kontrollen und/oder Arbeiten durchgeführt werden müssen, gehen die Kosten zu seinen Lasten, wenn sich herausstellt, dass die gelieferten Waren keinen Mangel aufweisen.

 

8. Die Reparatur oder der Austausch darf nur innerhalb der Niederlande erfolgen. Bei Waren, die sich im Ausland befinden, beschränkt sich die Garantie auf die Kosten für Reparatur oder Ersatz bis zu dem Betrag, der in den Niederlanden angefallen wäre.

 

ARTIKEL 14 BESCHWERDEN

 

1. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Lieferung genehmigt hat.

 

2. Der Auftraggeber kann in keinem Fall eine Forderung gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen, nachdem der Auftraggeber einen Teil der gelieferten Waren in Gebrauch genommen, verarbeitet oder an Dritte weiterverkauft hat.

 

3. Die Bearbeitung von Reklamationen hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden.

 

ARTIKEL 15 PRÜFUNGEN

 

1. Die Prüfung der Ware erfolgt in der Regel im Werk nach den üblichen Standardverfahren.

 

2. Die Prüfung der ausgeführten Arbeiten findet an dem Ort statt, an dem sie ausgeführt wurden.

 

3. Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, besondere Prüfungen oder Prüfungen an anderer Stelle zu verlangen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Wenn der Kunde dabei anwesend sein möchte, sollte er dies rechtzeitig bekannt geben.

 

4. In den entsprechenden Fällen ist ein Prüfbericht zu erstellen. Führt das Ergebnis des Gutachtens zu einer Ablehnung, so ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, das Gut innerhalb einer angemessenen Frist nach Durchführung von Nachbesserungs- und/oder Ersatzarbeiten erneut zur Prüfung vorzulegen.

 

5. Mehrkosten, die durch Sonderprüfungen, anderweitig durchgeführte Prüfungen oder nicht vom Vertragspartner zu vertretende Verzögerungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden ihm in Rechnung gestellt.

 

ARTIKEL 16 PREISÄNDERUNGEN

 

1. Preiserhöhungen für Materialien oder Halbfabrikate, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind, sowie Änderungen der von staatlichen Stellen erhobenen Gebühren und Steuern können an den Kunden weitergegeben werden.

 

2. Im Falle einer Preiserhöhung für die Lieferung von Materialien oder Halbfabrikaten innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss, aber vor der Lieferung der Waren, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aufzulösen.

 

ARTIKEL 17 BERATUNG UND INFORMATIONEN ÜBER DIE WAREN

 

1. Beratung und Daten werden nach bestem Wissen und Gewissen unverbindlich erteilt.

 

2. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die erteilten Ratschläge und zur Verfügung gestellten Daten.

 

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der zu liefernden Ware für den vorgesehenen Zweck selbst zu prüfen.

 

ARTIKEL 18 STREITIGKEITEN

 

1. Alle Streitigkeiten, die sich aus Angeboten, Verträgen, Lieferungen und erbrachten Leistungen ergeben, unterliegen dem Urteil des zuständigen Zivilgerichts am Wohn- oder Geschäftssitz von Marko, es sei denn, Marko widerspricht.

 

ARTIKEL 19 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

1. Auf alle unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge, abgegebenen Angebote und erfolgten Lieferungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, mit Ausnahme des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Warenkauf.

 

DEPONATION

 

Diese Bedingungen sind bei der Handelskammer in Tilburg hinterlegt.

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